Nach Artikel 16a des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht.
Viele der Asylsuchenden in Deutschland haben tatsächlich staatliche Verfolgung erlebt. Einige kommen aber auch, weil sie zwar nicht vom Staat verfolgt, aber mit staatlicher Duldung gesellschaftlich geächtet, drangsaliert oder misshandelt werden. Wieder andere fliehen vor staatlich organisierter Armut aus korrupten Systemen oder vor Bürgerkrieg.
Im Fall politischer Verfolgung, aber auch durch die Gewährung von „subsidiärem Schutz“ oder aus humanitären Gründen gibt es Möglichkeiten, dass Menschen, die bei uns Zuflucht suchen (das ist die Bedeutung des Wortes „Asyl“), sich hier ein neues Leben aufbauen können.
Die „Gruppe Verfahrenshilfe“ hilft dabei, dass sinnvolle Rechtsmittel ausgeschöpft werden und hilft dabei, dass Fristen z.B. für Widersprüche eingehalten werden können trotz mangelnder Deutschkenntnisse oder eines anderen, kulturbedingten Zeitempfindens.
Manchmal muss man der Gerechtigkeit nachhelfen. Wenn Sie das auch so sehen, dann könnte das ein erster Schritt in die Gruppe Verfahrenshilfe sein! Machen Sie mit und bringen Sie sich ein. Es wird ein wenig Zeit und Lernbereitschaft brauchen, doch die Gruppe ist gut vernetzt und wird unterstützt von Diakonie und Rechtsverständigen.
Helfen Sie der Gerechtigkeit nach! Der erste Schritt ist nur einen Klick entfernt: